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Baurecht und Architektenrecht

Privates Baurecht

Durch die Baurechtsreform zum 01.01.2018 sollte das Bauvertragsrecht reformiert und u.a. der Schutz der Verbraucher als Bauherren gestärkt werden. Zudem zwangen die ständigen Änderungen in der Bautechnik den Gesetzgeber dazu, die bauvertraglichen Regelungen anzupassen.

Typische Probleme des privaten Baurechts sind: 

  • Mangelhafte Handwerkerleistung
  • Lohnansprüche/Zahlungsrückstände
  • Bauzeitverzögerungen


Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist dem Verwaltungsrecht zugeordnet und wird insbesondere durch das Baugesetzbuch, sowie durch entsprechende Landesgesetze geregelt. Für Streitigkeiten in diesem Bereich sind die Verwaltungsgerichte zuständig. 

Oftmals geht es in diesem Themengebiet um:

  • Baugenehmigungen
  • Abrissverfügungen
  • Nutzungsuntersagungen
  • Baunachbarstreitigkeiten

 

Architektenrecht

Inhaltlich war das Architektenrecht bereits an verschiedenen Stellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert. Mit der Baurechtsreform wurden das Architektenrecht unter der Bezeichnung „Architekten- und Ingenieurvertrag“ in den §§650p-650t BGB zusammengefasst.

Häufige Streitpunkte zwischen Architekt und Auftraggeber sind: 

  • Architektenhaftung
  • Architektenhonorar 

 

 
 
 
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